Vorsorge

Für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es zwei Möglichkeiten sich abzusichern.

Die Vorsorgevollmacht

Sie geben eine privatrechtliche Willenserklärung ab, indem Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht erteilen bei eigener Handlungsunfähigkeit, rechtswirksam für Sie zu handeln.

Eine Beteiligung des Betreuungsgerichts findet nicht statt und somit in der Regel auch keine Kontrolle.

Die Betreuungsverfügung

Sie bestimmen durch eine Willenserklärung wer im Falle einer notwendigen Betreuung für Sie durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird.

Hier wird Ihr Betreuer gesetzlicher Vertreter, der durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird.

Wir informieren zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und beraten Sie welche Art der Vorsorge Ihren Bedürfnissen entspricht.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit festzulegen, was man für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit an medizinischen Maßnahmen für sich wünscht oder was unterlassen werden soll. Die Patientenverfügung soll die behandelnden Ärzte über die Wünsche des Patienten in Kenntnis setzen.

Wir informieren über Inhalt und empfohlene Form der Patientenverfügung und stellen Infomaterial dazu zur Verfügung. Für die Abfassung der Patientenverfügung empfehlen wir ein Patientengespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.