Für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es zwei Möglichkeiten sich abzusichern.
Die Vorsorgevollmacht
Sie geben eine privatrechtliche Willenserklärung ab, indem Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht erteilen bei eigener Handlungsunfähigkeit, rechtswirksam für Sie zu handeln.
Eine Beteiligung des Betreuungsgerichts findet nicht statt und somit in der Regel auch keine Kontrolle.
Die Betreuungsverfügung
Sie bestimmen durch eine Willenserklärung wer im Falle einer notwendigen Betreuung für Sie durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird.
Hier wird Ihr Betreuer gesetzlicher Vertreter, der durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird.
Wir informieren zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und beraten Sie welche Art der Vorsorge Ihren Bedürfnissen entspricht.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit festzulegen, was man für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit an medizinischen Maßnahmen für sich wünscht oder was unterlassen werden soll. Die Patientenverfügung soll die behandelnden Ärzte über die Wünsche des Patienten in Kenntnis setzen.
Wir informieren über Inhalt und empfohlene Form der Patientenverfügung und stellen Infomaterial dazu zur Verfügung. Für die Abfassung der Patientenverfügung empfehlen wir ein Patientengespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.
Beratung durch „Vorsorgelotsen“
Ein besonderes Projekt der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein, gefördert durch das Justizministerium, sind die so genannten „Vorsorgelotsen“. Vorsorgelotsen sind ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die Informationen zum Thema der Selbstbestimmten Vorsorge geben, wie der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Wir freuen uns, dass unsere beiden engagierten Vorsorgelotsinnen unsere Beratungstätigkeit unterstützen und eine zusätzliche Vorsorge-Beratung im Rathaus Pinneberg möglich machen.
Die Vorsorgelotsinnen vom Betreuungsverein für den Kreis Pinneberg, Frau Kleine und Frau Hager, bieten an jedem 3. Dienstag im Monat von 15 – 18 Uhr im Pinneberger Rathaus in der Bismarckstr. 8, Einzelberatungstermine zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an. Die Beratung ist kostenlos und nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Betreuungsvereins, Telefon 04101 397903-0 oder 04101 397903-1.